Bauregelung

Über die Bauvorschriften bezüglich dem Phönix Industriepark Ajka ist die stadtverwaltliche Verordnung der Regionalen Bauregelung 11/2001.(VII.2.) (geltend vom 24.Mai 2016) der Abgeordnetenversammlung der Stadtverwaltung von Ajka gültig.

Die Regionale Bauregelung kann durch hier clicken heruntergeladen werden.

Der Paragraph der Regionalen Bauregelung bezogen auf den Industriepark:

Handels-, Dienstwirtschaftsgebiet

10. §.

/1/ Handels-, Dienstwirtschaftsgebiet in den Regelungsplanen mit Gksz- Zeichen geregelte Gebietbenutzungseinheit.

/2/ Auf Handels-, Dienstwirtschaftsgebiet können Geb äude nach dem 19.§ der Nationalen Siedlungsregulierung und Bauanforderungen angebracht werden.

/3/ In den Zonen der Gebietbenutzungseinheit sind die Bedingungen für Geb äudenplatzierung die folgenden:

DER BAUGRUNDSTÜCK

Zonenbezeichnung

Art der Bebauung

Größte Bebauung (%)

Größte Geb äudenhöhe (m)

Kleinste Fläche (m2)

max. Geschossflächenzahl

Verhältnis der minimalen Grünfläche (%)

Gksz

SZ

40

7,5

2000

1,0

30

 

SZ

30

12,5

2000

1,0

40

 

SZ

15

12,5

10000

1,0

60

 

SZ

35

12,5

5000

1,0

40

 

SZ

30

12,5

10000

1,0

40

 

SZ

30

12,5

20000

1,0

40

 

SZ

40

12,5

10000

1,0

40

 

SZ

40

12,5

5000

1,0

40

 

SZ

35

7,5

K

1,0

40

 

Sz

35

7,5

1500

1,0

40

 

SZ

35

6,0

K

1,0

40

 

SZ

45

7,5

3000

1,0

30

 

SZ

30

7,5

1500

1,0

40

 

SZ

30

7,5

2500

1,0

40

 

SZ

35

7,5

3000

1,0

40

 

SZ

35

7,5

5000

1,0

40

 

SZ

35

4,5

1500

1,0

40

 

SZ

35

7,5

10000

1,0

40

 

O/SZ

35

4,5

2000

1,0

40

 

SZ

40

7,5

3000

1

20

 

SZ

50

12,5

1 ha

2

20

Gksz

SZ

50

7,5

5000

1,5

20

Gksz

SZ

35

7,5

K

1,0

20

Gksz-25

SZ

40

15,0

5000

1,0

30

  • SZ - frei
  • O - Bebau an der Seitengrenze
  • K - entstandener Zustand

/4/ Im Außenort kann auf Handels-, Dienstwirtschaftsgebiet ein neues Geb äude mit 10 m Abstand zwischen Straße und Grundstücksgrenze gebaut werden.

/5/ Innerhalb der minimalen Maß an Grünfl äche ist es pflicht, Laubengang und Gebüsche anzupflanzen.

/6/ Auf dem Gebiet des Industrieparks kann ein neues Geb äude min. 15 m von der Grundstücksgrenze gebaut werden.

/7/ In der im Regulierungsplan A-1a durch Gksz gekennzeichnete Bauzone muss man mit Beachtung des Absatzes (1), (2) und (5) die folgenden Vorschriften anwenden:

a) die Fläche des bebaubaren Baugrundstücks 5000 m2,

b) der Maß der Bebauung 35%

c) die Gebäudenhöhe höchstens 12,5 m

d) die Art der Bebauung freistehend

e) die Grünfläche mindestens 20%

f) in der Bauzone können Gebäuden gemäß Absatz (2) nur im Plan A-1 markierten Orten gebaut werden.

g) auf dem Baugrundstück kann auch eine, höchstens 15 m hohe Werbungssäule angebracht werden, die nur für das Gebäude auf dem Grundstück Werbung machen darf.

/8/ Für die auf den Wirtschaftsgebieten anbringbare Geb äude kann nur dann eine Zulassung für Inbetriebnahme gegeben werden, wenn eine Straße mit öffentlichen Services zugelassen durch das Verkehrsamt ausgebaut wurde.